Montag, 6. August 2012

Frau bleibt katholisch trotz Kirchenaustritt


Nach zehn Jahren ist der Versuch einer Luzernerin, aus der katholischen Staatskirche auszutreten, endlich rechtskräftig. Die Luzerner Kirchgemeinde wollte den Austritt zuletzt an ein Gespräch mit dem Generalvikar knüpfen. Das Bundesgericht hat sie zurückgepfiffen.

Seit 2002 hat die Frau mehrfach den Austritt aus der Katholischen Kirchgemeinde Luzern erklärt. Die Kirchgemeinde legte sich quer, weil die Frau gleichzeitig katholisch bleiben wollte. In einem Grundsatzurteil entschied das Bundesgericht 2007, dass man aus der staatskirchlichen Organisation austreten und dennoch weiterhin der römisch-katholischen Weltkirche angehören kann.

Nach diesem Urteil teilte die betroffene Person 2008 der Katholischen Kirchgemeinde Luzern erneut mit, dass sie aus der staatskirchlichen Organisation austrete. Die Kirchgemeinde stellte sich auf den Standpunkt, dass der Austritt ungültig sei, weil sie der geforderten Kontaktaufnahme mit dem Generalvikar des Bistums Basel nicht nachgekommen sei.
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Bistum Basel: Bedeutung des Urteils im Detail zu klären

Solothurn, 3.8.12 (Kipa) In einer ersten Reaktion auf das Bundesgerichtsurteil von Freitag zum Austritt aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft erklärte das Bistum Basel in einer Medienmitteilung, die Kirche müsse die Bedeutung eines solchen Austritts für die Mitgliedschaft in der Glaubensgemeinschaft im Detail klären. - Die Lausanner Richter hatten einer Frau aus dem Kanton Luzern Recht gegeben, die aus der Körperschaft austreten und gleichzeitig katholisch bleiben wollte.
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Urteil mit unklaren Folgen für Gläubige
Das Bundesgericht hat über die Bedingungen eines Kirchenaustritts entschieden. Was das für Gläubige in der gleichen Situation wie die Beschwerdeführerin bedeutet, ist damit aber nicht abschliessend geklärt.
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