Dann sollen umfassende neue Leitlinien der Seelsorge in Kraft treten. Der zentrale Sonntagsgottesdienst mit der Eucharistiefeier als "verlässliche und identitätsstiftende Zusammenkunft" müsse aber erhalten bleiben, so der Bischof. Details zur Gestaltung und zu den Rahmenbedingungen für Wort-Gottes-Feiern sollen nun erarbeitet werden.
Wort-Gottes-Feiern, bei denen Laien die Kommunion verteilen, sind in den deutschen Bistümern die Ausnahme. Eine Rahmenrichtlinie der Deutschen Bischofskonferenz hält fest, dass eine Entscheidung darüber im Ermessen des jeweiligen Bistums steht. Empfohlen wird, auf die Kommunionverteilung zu verzichten, um den besonderen Charakter der Eucharistiefeier zu betonen.

Andere Bistümer haben bereits Richtlinien
Das lässt sich auch den Richtlinien einiger Diözesen entnehmen, in denen es – zumindest theoretisch - bereits Wort-Gottes-Feiern mit Kommunionspendung gibt. Lediglich "wo die Umstände es aus wichtigen pastoralen Gründen angebracht erscheinen lassen", könne eine Wort-Gottes-Feier mit der Spendung der Kommunion verbunden werden, heißt es beispielsweise im Bistum Trier. Die Wort-Gottes-Feier habe ihren eigenen theologischen Wert, denn Gottes Wort stehe hier im Mittelpunkt, ließ der damalige Bischof Reinhard Marx bereits 2004 verkünden.
"Von ihrem Wesen her ist die Kommunion originärer Teil des eucharistischen Geschehens und an dessen Vollzug gebunden", schrieb das Bistum Mainz ebenfalls 2004. Deshalb sollte die Wort-Gottes-Feier ohne Kommunionspendung die Regel sein. Tritt jedoch einmal ein Sonderfall ein, müsse deutlich werden, "dass es sich bei dem eucharistischen Brot um die Frucht einer vorangegangenen Eucharistiefeier handelt". Das Erzbistum Bamberg nennt im Amtsblatt von November 2005 beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime und Justizvollzugsanstalten als mögliche Orte für Wort-Gottes-Feiern mit Spendung der Kommunion.
Quelle: katholisch.de